Zum Inhalt springen

Elektroheizungen: Soll der Kanton sich der Stromlobby beugen?

Alle kantonalen Energiedirektoren der Schweiz haben zusammen ein Musterenergiegesetz geschaffen, welches nun in allen Kantonen übernommen werden soll. Es setzt minimale Standards für einen effizienten Energieeinsatz vor allem im Gebäudesektor. Die Idee dahinter ist: „gleiche Regeln in allen Kantonen“.

Im Kantons Glarus ist das vorgeschlagene Energiegesetz im Bereich Elektroheizung gegenüber dem oben erwähnten Mustergesetz jedoch markant abgeschwächt worden. Das Verbot für die Neuinstallationen von ortsfesten Elektroheizungen wurde durch eine Bewilligungspflicht ersetzt. Dies obwohl gemäss Art. 14 bereits Ausnahmen möglich sind. Die Hürde für eine Bewilligung ist nicht hoch, sodass davon auszugehen ist, dass weiterhin neue Elektroheizungen installiert würden.

Der abgeschwächte Vorschlag im Glarner Energiegesetz basiert weitgehend auf einem Wunsch der Stromlobby: Der Verband Schweizer Elektrizitätswerke (VSE), dem die Stromversorger wie z.B. Axpo, BKW, Alpiq, usw. angehören, hat im Hintergrund gegen ein Verbot für Neuinstallationen von ortsfesten Elektroheizungen geworben und stattdessen eine – bei uns teilweise als „Glarner Lösung“ bezeichnete – Bewilligungspflicht vorgeschlagen. Ein immer grösserer Stromabsatz ist diesen Stromversorgern anscheinend wichtiger als alles andere.

Anstatt sich den Forderungen der Stromlobby zu beugen, sollte der Kanton Glarus besser den Vorschlag der kant. Energiedirektoren ohne Abschwächung übernehmen.